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Anklage wegen versuchten Mordes nach Angriff mit Baseballschläger

Datum: 14.04.2016

Anklage wegen versuchten Mordes nach Angriff mit Baseballschläger

Landkreis Göppingen

Die Staatsanwaltschaft Ulm hat dieser Tage gegen einen 46 Jahre alten Mann aus Geislingen/Steige Anklage zur Schwurgerichtskammer des Landgerichts Ulm wegen versuchten Mordes in zwei Fällen erhoben.

Nachdem sich seine Ehefrau von ihm im Herbst 2015 getrennt hatte, soll er sie mehrfach bedroht und beleidigt haben. Gegen eine von seiner Ehefrau Anfang November 2015 beim Amtsgericht Geislingen erwirkten Annäherungs- und Kontaktverbot nach dem Gewaltschutzgesetzsoll er in den darauffolgenden Tagen mehrfach verstoßen haben. Um seiner Ehefrau weiter nachstellen zu können, soll er zudem an ihrem Pkw einen Peilsender angebracht haben, um über ihren Aufenthaltsort jederzeit informiert zu sein.

Nach dem Anklagevorwurf entschloss sich der Angeschuldigte, seine Ehefrau und deren neuen Lebensgefährten, auf welchen er krankhaft eifersüchtig gewesen sein soll, zu töten. Am Vormittag des 25.11.2015 lauerte der 46-Jährige im Bereich eines Parkplatzes in Aichelberg seiner Ehefrau auf. Als er diese und ihren neuen Lebensgefährten erkannte, soll er mehrerer Minuten lang mit einem Baseballschläger auf beide eingeschlagen haben. Dabei soll er die Tat heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen begangen haben. Bei den wuchtig und gezielt gegen die Köpfe seiner Opfer geführten Schlägen habe der Angeschuldigte deren Tod beabsichtigt.

Selbst ein zufällig am Tatort vorbeifahrender Passant, der helfend einschreiten wollte, habe es nicht vermocht, ihn von weiteren Schlägen abzuhalten und musste vielmehr selbst einen Schlag gegen den Hinterkopf einstecken. Erst als weitere Passanten den Angeschuldigten abdrängen konnten und dieser die Aussichtslosigkeit weiterer Attacken erkannte, habe dieser aufgehört und den Baseballschläger fallen lassen.

Die Ehefrau erlitt ein Schädel-Hirn-Trauma 1. Grades, eine Fraktur der Elle links und - wie auch ihr Lebensgefährte - verschiedene Kopfplatzwunden und Prellungen am gesamten Körper. Ihr musste zudem das Endglied ihres linken Daumens amputiert werden.

Der Angeschuldigte machte nach erfolgter Belehrung keine Angaben zum Vorwurf. Er befindet sich seit der ihm zur Last gelegten Tat in Untersuchungshaft.

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