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Anklage wegen Vorwurfs des versuchten Mordes im Rotlichtmilieu

Datum: 24.06.2013

Kurzbeschreibung: 

Anklage wegen Vorwurfs des versuchten Mordes im Rotlichtmilieu

Ulm.

Gegen einen 25 Jahre alten Mann hat die Ulmer Staatsanwaltschaft Anklage zur Schwurkammer des Landgerichts Ulm wegen versuchten Mordes erhoben.

Am 23. Februar diesen Jahres soll der Angeschuldigte, der Mitglied der „Black Jackets“ sei,   nachts im Bereich der Bordelle in der Ulmer Blaubeurer Straße aus einer Entfernung von etwa 20 Metern gezielt auf mehrere Personen einer rivalisierenden Gruppe - Mitglieder der „Red Legions“ - geschossen, glücklicherweise aber niemanden getroffen haben. Die Anklagebehörde bewertet diesen Tötungsversuch als heimtückisch. Zudem habe der 25-Jährige aus niedrigen Beweggründen heraus gehandelt, da sein Handeln von übersteigertem Ehrgefühl, Rivalität und Hass geprägt gewesen sei.

Bereits im September des vergangenen Jahres soll der 25 Jahre alte Angeschuldigte zusammen mit einem 31-jährigen Aalener, der zugleich Präsident eines Chapters der „Black Jackets“ war und derzeit sogar Europapräsident der „Black Jackets“ sei,   ein Bandenmitglied in den Räumlichkeiten eines Bordells in der Blaubeurer Straße gequält und erheblich verletzt haben, um das Opfer zur Zahlung eines sogenannten „Strafgeldes“ von 500 € zu zwingen. Dies stellt einen erpresserischen Menschenraub in Tateinheit mit versuchter schwerer räuberischer Erpressung und gefährlicher Körperverletzung dar.

Dem 31-Jährigen wird zudem eine weitere gefährliche Körperverletzung zur Last gelegt. Er soll zusammen mit einem weiteren gesondert verfolgten Tatverdächtigen im August des vergangenen Jahres zwei Brüder aus einer Spielhalle gezerrt und anschließend mit einem Schlagstock und einem Reizstoffsprühgerät misshandelt haben. Die Opfer erlitten   Prellungen und Hämatome am gesamten Körper.

Während der 25-Jährige bislang nicht vorbestraft war, musste sich der 31-Jährige bereits vielfach vor Gericht, vornehmlich wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelrecht, verantworten. Die beiden Angeschuldigten, die jeweils nicht geständig sind, befinden sich in Untersuchungshaft.

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