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Strafbefehl gegen Krankenschwester der Klinik am Eichert

Datum: 24.01.2019

Kurzbeschreibung: 

Strafbefehl gegen Krankenschwester der Klinik am Eichert

 

Göppingen

 

 

In der Nacht vom 18. auf den 19.09.2018 kam es in der Klinik am Eichert zu einer folgenschweren Verwechslung von Medikamenten. Eine 51-jährige Krankenschwester der Klinik am Eichert in Göppingen musste während ihres Nachtdienstes Patienten Schmerzmittel intravenös verabreichen. Hierfür musste sie das Schmerzmittel in eine Kochsalzlösung geben, welche sodann den Patienten intravenös über eine Infusion hätte verabreicht werden sollen. Aufgrund herrschenden Zeitdrucks während ihrer Schicht sah sie entgegen ihrer üblichen Vorgehensweise davon ab, die Schmerzinfusionen vorzubereiten und allen Patienten zeitgleich anzulegen. Vielmehr bereitete sie die Schmerzinfusion für jeden einzelnen Patienten bei Bedarf gesondert vor. Hierzu griff die Krankenschwestern in eine Schublade des Pflegestützpunktes der Station, in welcher sie die Kochsalzlösungen vermutete. Tatsächlich befanden sich dort Beutel mit dem Lokalanästhetikum Ropivacain. Aus dieser Schublade entnahm die Krankenschwester in der Folgezeit die Bags, ohne sich zuvor über deren Inhalt zu vergewissern. Bei Beachtung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätte die erfahrene Krankenschwester den wahren Inhalt erkennen können und müssen. Diese Bags reicherte sie - in der Annahme es handle sich um Kochsalzlösungen - mit dem Schmerzmittel Metamizol an und verabreichte es so mindestens 5 Patienten. Dadurch verstarben zwei Patienten. Drei weitere Patienten erlitten Vergiftungen, sind jedoch mittlerweile wieder wohlauf.

 

Das Amtsgericht Göppingen hat nun auf Antrag der Staatsanwaltschaft gegen die Krankenschwester einen Strafbefehl wegen fahrlässiger Tötung in zwei Fällen und fahrlässiger Körperverletzung in drei weiteren Fällen erlassen. Die Krankenschwester wurde wie beantragt zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Zudem hat die Krankenschwester eine Geldauflage zu bezahlen. Der Strafbefehl ist mittlerweile rechtskräftig.

 

Die Ermittlungen haben trotz des Umstands, dass in der Tatnacht eine erhebliche Arbeitsbelastung für die Krankenschwester bestand und die Vorräte an Kochsalzlösungen in der Tatnacht zu Neige gingen, keinen Anfangsverdacht für ein Organisationsverschulden seitens der Verantwortlichen der Klinik am Eichert erbracht, welches ursächlich für die Handlung der Krankenschwester gewesen sein könnte. Von der Einleitung eines weiteren Ermittlungsverfahrens gegen Verantwortliche der Klinik wurde daher abgesehen.

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