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Ermittlungsverfahren wegen tödlicher Badeunfälle in Munderkingen eingestellt

Datum: 19.12.2016

Kurzbeschreibung: 

Ermittlungsverfahren wegen tödlicher Badeunfälle in Munderkingen eingestellt

Ulm. Munderkingen

Am 8. und am 9. Juli diesen Jahres kamen im Bereich der sogenannten „Wörth-Insel“ in Munderkingen zwischen der Donau und einem Donaukanal zwei Männer beim Baden ums Leben. Sie waren von der Sogwirkung eines sich im Wasser gebildeten Strudels erfasst und etwa drei Meter unter Wasser gezogen worden, wo sie ertranken. Die Ermittlungsverfahren, im Rahmen derer auch geprüft wurde, ob eine Mitverantwortung von Verantwortlichen der Stadt Munderkingen wegen fahrlässiger Verletzung von Verkehrssicherungspflichten in Betracht kommt, wurden durch die Ulmer Staatsanwaltschaft nunmehr eingestellt.

Dabei konnte offen gelassen werden, ob überhaupt ein fahrlässiger Verstoß gegen Verkehrssicherungspflichten wie dem Anbringen von Warnhinweisen oder dem Aussprechen eines Badeverbotes vorliegt, da unter Berücksichtigung der Gesamtumstände, wenn überhaupt, dann allenfalls von einer geringen Pflichtverletzung auszugehen war. So mussten die Verantwortlichen der Stadt Munderkingen nicht ohne weiteres damit rechnen, dass sich an der fraglichen Stelle ein tödlicher Badeunfall ereignen konnte. Zum Baden wurde bislang vielmehr eine etwa 100 Meter weiter oberhalb am Donaukanal befindliche Stelle genutzt, bei welcher auch keine besonderen Gefahrenstellen bekannt waren. Die Unfallstelle selbst wurde wegen der unruhigen Wasseroberfläche auch kaum zum Schwimmen genutzt. Der Unfall wurde mit großer Wahrscheinlichkeit vor allem dadurch „begünstigt“, dass die Donau zum Unfallzeitpunkt einen - auch im Vergleich zu den Vorjahren - für die Sommermonate hohen Wasserstand aufwies. Dadurch wurden größere Wassermengen als üblich durch die Rohre der Wehranlage vom Donaukanal in die Donau eingelassen, was wiederum dazu führte, dass sich ungewöhnlich starke und auch großflächigere Verwirbelungen bildeten.

Beide Verunglückten trifft zudem ein erhebliches eigenes Verschulden an dem tragischen Unfall. Es war zum Unfallzeitpunkt erkennbar, dass die Wasseroberfläche im fraglichen Bereich auf Grund der geöffneten Schleusen sehr unruhig war. Zudem waren beide Männer in erheblicher Weise alkoholisiert, was ihr Gefahrenbewusstsein, ihr Reaktionsvermögen und auch ihre Wahrnehmungsfähigkeit deutlich herabgesetzt haben dürfte.

Dem am 9. Juli verunglückten Mann war überdies der Vorfall des Vortrages bekannt. Zudem waren zwischenzeitlich bereits Warntafeln aufgestellt worden, was ihn vom Schwimmen in diesem zur Unfallzeit erkennbar gefährlichen Bereich leider nicht abhielt. Insoweit sind keine Anhaltspunkte für ein Fremdverschulden festzustellen gewesen.

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