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Ermittlungsverfahren wegen des Ulmer Legionellenausbruchs eingestellt

Datum: 23.12.2013

Kurzbeschreibung: 

Ermittlungsverfahren wegen des Ulmer Legionellenausbruchs eingestellt

Ulm.

Die Staatsanwaltschaft Ulm hat das wegen des Legionellenausbruchs zur Jahreswende 2009/2010 geführte Ermittlungsverfahren eingestellt. Die genauen Umstände der Legionellenvermehrung und die Verantwortlichkeiten hierfür konnten trotz umfangreicher Ermittlungen nicht eindeutig geklärt werden.

Zwischen Mitte Dezember 2009 und Mitte Januar 2010 war es in Ulm zu einer Vielzahl von Erkrankungen gekommen, die mutmaßlich auf eine Infektion mit Legionellen zurückzuführen waren. Bei insgesamt 53 Personen konnte der mikrobiologische Nachweis einer Legionelleninfektion geführt werden; sechs Krankheitsverläufe endeten tödlich.

In allen Fällen, in denen der Krankheitserreger typisiert werden konnte, war dieser der Legionellen-Subgruppe „Knoxville“ zuzuordnen. Auf der Suche nach der Infektionsquelle war dieser in Deutschland sehr seltene Erregerstamm auch in der Tropfwasserprobe des Kühlturms eines Gebäudekomplexes in der Ulmer Innenstadt nachgewiesen worden - in hoher Konzentration. Dieser Kühlturm ist Teil eines damals neu errichteten Blockheizkraftwerks, das vor allem der Klimatisierung der dortigen Räumlichkeiten dienen sollte.

Es bestehen für die Ermittler keine vernünftigen Zweifel, dass es sich bei dieser Anlage um die Quelle der Legionellenausbreitung gehandelt hat. Die sehr umfangreichen und aufwändigen Ermittlungen, die 22 Stehordner füllten, haben auch ergeben, dass bei der Errichtung und während des mehrmonatigen Probebetriebs der Anlage sicherheitsrelevante Mängel zu verzeichnen waren. Insbesondere wurde von den Ermittlern festgestellt, dass die Dosierung des Biozids, das dem Kühlwasserkreislauf beigemengt wurde und das Wachstum von Mikroorganismen hemmen sollte, unterhalb der einschlägigen Herstellerempfehlung lag.

Allerdings war es nicht möglich, sichere Feststellungen über die näheren Umstände der Legionellenvermehrung zu treffen. So ist es insbesondere auch den eingeschalteten Sachverständigen nicht gelungen, den genauen Ort des Wachstums der Legionellen innerhalb der Anlage sicher zu ermitteln.

Am plausibelsten erscheint die Annahme, dass sich die Legionellen innerhalb des Rohrleitungssystems des Kühlwasserkreislaufs vermehrt haben. Neben dem eigentlichen Kühlwasserkreislauf kommen aber auch andere Bereiche der Anlage in Betracht, namentlich die Schalldämmkulissen im Luftaustrittsbereich des Kühlturms und eine Bypassleitung, die bei Bedarf in den Kühlkreislauf eingebunden wird. Da diese Bereiche von dem verwendeten Biozid nicht bzw. allenfalls in nur geringem Maße erreicht werden, kann nicht bewiesen werden, dass durch eine sachgerechte Dosierung des Biozids das Wachstum der Legionellen - und in der Folge deren Verbreitung in der Innenstadt von Ulm - tatsächlich verhindert worden wäre.

Bei der gegebenen Sachlage ist ein ursächlicher Zusammenhang der zu geringen Bioziddosierung mit den anschließenden tragischen Ereignissen zwar durchaus möglich - und sogar wahrscheinlich -, aber nicht mit der erforderlichen Sicherheit nachzuweisen.

Andererseits kann auch den für die Konstruktion der Bypassleitung bzw. der Schalldämmkulissen verantwortlichen Personen kein strafrechtlich relevanter Vorwurf gemacht werden, da nicht feststeht, dass in diesen Bereichen überhaupt ein Legionellenwachstum stattgefunden hat.

Nachdem sämtliche erfolgversprechenden Ermittlungsansätze zur Aufklärung des Sachverhalts ausgeschöpft sind, musste das Verfahren mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt werden.

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