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Anklage wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen und Körperverletzung mit Todesfolge

Datum: 27.11.2013

Kurzbeschreibung: 

Anklage wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen und Körperverletzung mit Todesfolge

Ulm. Geislingen/Steige

Die Staatsanwaltschaft Ulm hat Anklage gegen die Mutter eines im März 2011 verstorbenen 4-jährigen Jungen und deren Lebensgefährten erhoben. Die Anklagebehörde legt dem Paar aus dem Landkreis Göppingen unter anderem Misshandlung von Schutzbefohlenen sowie Körperverletzung mit Todesfolge zur Last.

Nach dem Anklagevorwurf soll die heute 26-jährige Mutter den Jungen bereits 2008 und 2009 mehrfach mit der Hand kräftig ins Gesicht geschlagen haben. Als sie 2010 mit ihrem neuen Lebensgefährten, dem Mitangeschuldigten, zusammenzog, soll auch dieser die Erziehung des Jungen übernommen haben. In der Folgezeit sollen beide  den Jungen bei verschiedenen Gelegenheiten mehrmals kräftig mit der offenen oder zur Faust geballten Hand ins Gesicht, auf den Kopf, Rumpf, Arme und Beine geschlagen haben.

Schwere Gewalteinwirkungen gegen den Kopf verursachten Verletzungen im Schädelinneren. Mitte März 2011 soll die Mutter den Jungen in seinem Zimmer ohne Atmung und Puls aufgefunden und den Notruf verständigt haben. Der Notarzt konnten den Jungen zwar reanimieren, er verstarb aber noch in derselben Nacht im Krankenhaus. Der Tod ist nach dem Obduktionsergebnis auf die Hirnverletzungen zurückzuführen, die die Schutzreflexe, welche ein Einatmen von Fremdkörpern in die Lunge verhindern, außer Kraft setzten. Dies führte wiederum zu einer Lungenentzündung und einer Belüftungsstörung der Lunge. Der hierdurch verursachte Sauerstoffmangel führte zum Hirntod des Jungen.

Beide Angeschuldigten haben eigene Körperverletzungen gegenüber dem Kind abgestritten. Die Mutter hat ihren Mitangeschuldigten später jedoch schwer belastet.

Über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens wird die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Ulm entscheiden.

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