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Anklage gegen Stuttgarter Rechtsanwalt wegen versuchter Strafvereitelung und Anstiftung zur uneidlichen Falschaussage
Datum: 09.01.2015
Kurzbeschreibung:
Anklage gegen Stuttgarter Rechtsanwalt wegen versuchter Strafvereitelung und Anstiftung zur uneidlichen Falschaussage
Ulm.
Die Staatsanwaltschaft hat gegen einen 38 Jahre alten Rechtsanwalt aus Stuttgart Anklage zum Schöffengericht des Amtsgerichts Ulm erhoben. Ihm wird versuchte Strafvereitelung in drei Fällen, dabei in zwei Fällen in Tateinheit mit Anstiftung zur uneidlichen Falschaussage und versuchter Anstiftung zur uneidlichen Falschaussage zur Last gelegt.
Zum Jahreswechsel 2012/2013 verteidigte der Angeschuldigte als
bestellter Pflichtverteidiger einen damals 21-Jährigen vor der
Großen Jugendkammer des Landgerichts Ulm wegen versuchtes
Mordes. Die Anklage wirft dem Angeschuldigten vor, er habe mehrere
- insgesamt fünf - Zeugen beeinflusst und dazu veranlasst bzw.
zu veranlassen versucht, dass diese bei der Polizei bzw.
später auch vor Gericht bewusst falsche Angaben machen
sollten. So sollte ein unwahres, seinen Mandanten entlastendes
Motiv für dessen Tat vorgetäuscht werden.
Laut Anklagevorwurf machten die Schwester des Mandanten und zwei
Bekannte plangemäß bewusst unwahre Angaben vor dem
Landgericht Ulm. In einem weiteren Hauptverhandlungstermin Ende
Januar 2013 sollte ein weiterer Bekannter des Mandanten des
Angeschuldigten dessen Version untermauern. Vor der Jugendkammer
berichtigte dieser Zeuge jedoch seine zunächst falschen
Angaben und offenbarte das mutmaßlich vom Angeschuldigten mit
initiierte Komplott. Zur Vernehmung eines weiteren vom
Angeschuldigten benannten und mutmaßlich von ihm instruierten
Zeugen kam es jedoch nicht mehr, da der Angeschuldigte vom
Landgericht Ulm von seinen Aufgaben als Pflichtverteidiger
entbunden und die Hauptverhandlung unterbrochen wurde. In der Folge
legte der Angeschuldigte auch sein Wahlmandat nieder.
Der Mandant des Angeschuldigten, der in der zweiten
Hauptverhandlung durch andere Rechtsanwälte verteidigt wurde,
wurde wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer
Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt.