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Anklage gegen Stuttgarter Rechtsanwalt wegen versuchter Strafvereitelung und Anstiftung zur uneidlichen Falschaussage

Datum: 09.01.2015

Kurzbeschreibung: 

Anklage gegen Stuttgarter Rechtsanwalt wegen versuchter Strafvereitelung und Anstiftung zur uneidlichen Falschaussage

Ulm.

Die Staatsanwaltschaft hat gegen einen 38 Jahre alten Rechtsanwalt aus Stuttgart Anklage zum Schöffengericht des Amtsgerichts Ulm erhoben. Ihm wird versuchte Strafvereitelung in drei Fällen, dabei in zwei Fällen in Tateinheit mit Anstiftung zur uneidlichen Falschaussage und versuchter Anstiftung zur uneidlichen Falschaussage zur Last gelegt.


Zum Jahreswechsel 2012/2013 verteidigte der Angeschuldigte als bestellter Pflichtverteidiger einen damals 21-Jährigen vor der Großen Jugendkammer des Landgerichts Ulm wegen versuchtes Mordes. Die Anklage wirft dem Angeschuldigten vor, er habe mehrere - insgesamt fünf - Zeugen beeinflusst und dazu veranlasst bzw. zu veranlassen versucht, dass diese bei der Polizei bzw. später auch vor Gericht bewusst falsche Angaben machen sollten. So sollte ein unwahres, seinen Mandanten entlastendes Motiv für dessen Tat vorgetäuscht werden.


Laut Anklagevorwurf machten die Schwester des Mandanten und zwei Bekannte plangemäß bewusst unwahre Angaben vor dem Landgericht Ulm. In einem weiteren Hauptverhandlungstermin Ende Januar 2013 sollte ein weiterer Bekannter des Mandanten des Angeschuldigten dessen Version untermauern. Vor der Jugendkammer berichtigte dieser Zeuge jedoch seine zunächst falschen Angaben und offenbarte das mutmaßlich vom Angeschuldigten mit initiierte Komplott. Zur Vernehmung eines weiteren vom Angeschuldigten benannten und mutmaßlich von ihm instruierten Zeugen kam es jedoch nicht mehr, da der Angeschuldigte vom Landgericht Ulm von seinen Aufgaben als Pflichtverteidiger entbunden und die Hauptverhandlung unterbrochen wurde. In der Folge legte der Angeschuldigte auch sein Wahlmandat nieder.


Der Mandant des Angeschuldigten, der in der zweiten Hauptverhandlung durch andere Rechtsanwälte verteidigt wurde, wurde wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt.

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