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Anklage gegen Altenpflegerin wegen Vergewaltigung

Datum: 06.05.2019

Kurzbeschreibung: 

Anklage gegen Altenpflegerin wegen Vergewaltigung

 

Landkreis Göppingen

 

Die Staatsanwaltschaft Ulm hat dieser Tage gegen eine 47 Jahre alte Altenpflegerin aus dem Landkreis Göppingen u.a. wegen Vergewaltigung mit sexuellem Missbrauch unter Ausnutzung eines Behandlungs- oder Betreuungsverhältnisses in zwei Fällen sowie wegen Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen (§ 201a Strafgesetzbuch) und wegen Erwerbs von kinderpornographischer Schriften jeweils in vier Fällen Anklage zur Großen Strafkammer des Landgerichts Ulm erhoben.

 

In dem im Landkreis Göppingen gelegenen Pflegeheim, in welchem die Angeschuldigte als Altenpflegerin beschäftigt war, habe sie von August 2017 bis Oktober 2017 in jedenfalls zwei Fällen Heimbewohnerinnen im Intimbereich berührt, ohne dass dies medizinisch oder pflegerisch indiziert gewesen sei. Dabei sei es auch zum Eindringen in den Körper der an Demenz leidenden und daher auch hilflosen Opfer gekommen, weshalb die Anklagebehörde das Verhalten jeweils als Vergewaltigung bewertet. Diese Taten soll die Angeschuldigte mit Hilfe ihres Handys gefilmt bzw. Bilder davon gefertigt haben. In weiteren vier Fällen soll die Altenpflegerin von Heimbewohnern Bilder bzw. Videos gefertigt haben, welche die Geschädigten teilweise nackt zeigten. Anschließend habe sie diese Bild- bzw. Videodateien an einen Chatpartner versandt, welcher sie hierzu aufgefordert haben soll. Gegen diesen Mann wird gesondert ermittelt.

 

Die Angeschuldigte hat sich zu den Vorwürfen bislang nicht förmlich geäußert. Der Nachweis der Taten wird anhand der gesicherten Bild- und Videodateien zu führen sein. Gegen die Altenpflegerin erging bereits mit Bekanntwerden der Tatvorwürfe ein Haftbefehl. Sie befindet sich seither in Untersuchungshaft.

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