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Nach lebensgefährlicher Messerattacke auf Bruder strebt Staatsanwaltschaft Unterbringung in Psychiatrie an

Datum: 29.06.2016

Kurzbeschreibung: 

Nach lebensgefährlicher Messerattacke auf Bruder strebt Staatsanwaltschaft Unterbringung in Psychiatrie an

Ulm. Alb-Donau-Kreis

Ein mittlerweile 38 Jahre alter Mann aus einer Gemeinde des Alb-Donau-Kreises soll nach Auffassung der Ulmer Staatsanwaltschaft in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht werden. Anfang Februar 2016 soll er auf offener Straße im Rahmen einer familiären Auseinandersetzung seinen Bruder mit einem Messer angegriffen und diesem einmal in den Rücken und ein weiteres Mal in die linke Körperseite gestochen haben, so dass dieser lebensbedrohliche innere Verletzungen davon trug. Nur durch eine Notoperation konnte der Bruder des Beschuldigten gerettet werden.

Der Beschuldigte war - so die gutachterlich gestützte Einschätzung der Anklagebehörde - bei der Tatbegehung aufgrund eines psychotischen Zustands, der krankheitsbedingt war, nicht schuldfähig. Da er aber aufgrund dieses Zustands für die Allgemeinheit gefährlich sei, betreibt die Staatsanwaltschaft bei der zuständigen Schwurgerichtskammer des Landgerichts Ulm dessen Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus, wo er seit der Tat bereits vorläufig untergebracht ist.

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