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Eigene Mutter getötet - Staatsanwaltschaft erstrebt Unterbringung eines 29-Jährigen wegen Totschlags

Datum: 05.02.2014

Kurzbeschreibung: 

Eigene Mutter getötet - Staatsanwaltschaft erstrebt Unterbringung eines 29-Jährigen wegen Totschlags 

Ulm.

Die Staatsanwaltschaft Ulm hat bei der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Ulm den Antrag gestellt, die Unterbringung eines 29 Jahre alten Mannes aus Ulm in einem psychiatrischen Krankenhaus anzuordnen.

Die Anklagebehörde geht - gutachterlich beraten - davon aus, dass der Beschuldigte am 14. Oktober 2013 in - krankheitsbedingt - schuldunfähigem Zustand seine Mutter erstochen hat. So soll der Mann an einer psychotischen Störung aus dem schizophrenen Formenkreis gelitten haben, welche sich u.a. wiederholt in wahnhaften Beeinträchtigungen des Realitätsbezugs äußerte. Auch am Tattag soll er sich wahnhaft verfolgt und in seinem Leben bedroht gefühlt haben. In seinem Wahn soll er davon ausgegangen sein, dass seine Mutter zu seinen imaginären Verfolgern halte, so dass er in Tötungsabsicht mit einem Küchenmesser auf sie eingestochen habe. Die Mutter verstarb noch am Tatort durch Verbluten.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft wurde der Beschuldigte vorläufig in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht.

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