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Schwester der ehemaligen Lebensgefährtin als Geisel genommen - Anklage gegen mutmaßlichen Geiselnehmer erhoben

Datum: 22.07.2014

Kurzbeschreibung: 

Schwester der ehemaligen Lebensgefährtin als Geisel genommen - Anklage gegen mutmaßlichen Geiselnehmer erhoben 

Ulm. Geislingen/Steige

Gegen einen 28 Jahre alten Mann aus Geislingen hat die Staatsanwaltschaft Ulm Anklage zur Großen Strafkammer des Landgerichts Ulm wegen des Verdachts der Geiselnahme und der gefährlichen Körperverletzung erhoben.

Wie bereits berichtet (vgl. gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Ulm und des Polizeipräsidiums Ulm vom 23. April 2014) wird dem Mann vorgeworfen, die Schwester seiner ehemaligen Lebensgefährtin in seine Gewalt gebracht und sie in der Karwoche diesen Jahres über vier Tage hinweg in deren Wohnung in Geislingen gefangen gehalten zu haben. Dabei soll er sie mit einer täuschend echt aussehenden Schreckschusspistole und einer Armbrust bedroht und mittels Handschellen gefesselt haben. Auch habe er ihr gegenüber behauptet, dass er ihr Sprengstoff in die Jackentasche gesteckt habe. Die Anklagebehörde geht davon aus, dass es dem Angeschuldigten darauf ankam, durch die Bedrohungssituation seine Geisel dazu zu bringen, ihre Schwester in deren Wohnung zu locken. Letztlich soll er geplant haben, seine ehemalige Lebensgefährtin und deren Familie zu töten, um sich für die erfolgte Trennung zu rächen. Als die Schwester, mit welcher der Mann ein gemeinsames Kind hat, unter einem Vorwand am frühen Morgen des Karfreitags in die Geislinger Wohnung gelockt worden war, soll der Angeschuldigte diese mit einem Teleskopschlagstock auf den Kopf geschlagen und stark blutende Platzwunden verursacht haben. Der Mann flüchtete anschließend, stellte sich aber kurze Zeit später beim Polizeirevier Geislingen.

Rechtlich handelt es sich nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft um eine Geiselnahme sowie eine versuchte Geiselnahme jeweils in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung. Der gesetzliche Strafrahmen sieht für eine vollendete Geiselnahme eine Freiheitsstrafe von nicht unter fünf Jahren vor. Ein versuchtes Tötungsdelikt hingegen wird ihm nicht zur Last gelegt, da er das Versuchsstadium hierzu noch nicht erreicht hatte.

Der auch wegen eines Gewaltdelikts vorbestrafte Angeschuldigte macht von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Er befindet sich seit Mitte April in Untersuchungshaft.

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