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Ermittlungsverfahren gegen Bürgermeister und Gemeinderatsmitglieder der Stadt Ebersbach endgültig eingestellt

Datum: 07.08.2013

Kurzbeschreibung: 

Ermittlungsverfahren gegen Bürgermeister und Gemeinderatsmitglieder der Stadt Ebersbach endgültig eingestellt.


Die Staatsanwaltschaft Ulm hat das Ermittlungsverfahren gegen den Bürgermeister und Gemeinderatsmitglieder der Stadt Ebersbach wegen der Beschlussfassungen zur Bebauung des „Kauffmann-Areals“ endgültig eingestellt.

Die Stadt Ebersbach, die aus städtebaulichen Gründen an der Bebauung des „Kaufmann-Areals“, einer im Besitz der Stadt Ebersbach befindlichen und im Ortszentrum von Ebersbach belegenen Industriebrache, interessiert war, vergab nach Durchführung eines Ausschreibungsverfahrens im Jahr 2009 die Baukonzession an einen Investor. In der Folgezeit wurde festgestellt, dass die Grundwasserstände auf dem „Kauffmann-Areal“ erheblichen Schwankungen unterliegen. Die ursprünglich geplante Bauausführung war so nicht mehr möglich. Der Investor sah sich deshalb aus wirtschaftlichen Gründen nicht mehr in der Lage, das Projekt zu den ursprünglichen Bedingungen weiterzuführen. Es folgten umfangreiche Verhandlungen zwischen dem Investor und der Stadt Ebersbach, die im Jahr 2011 zu einer vom Bürgermeister und den Gemeinderatsmitgliedern genehmigten Vertragsänderung führten.

Anlass, Ermittlungen aufzunehmen, war eine bei der Staatsanwaltschaft Ulm eingereichte Strafanzeige einer Bürgerinitiative. Diese vertritt die Auffassung, dass bereits der im Jahr 2009 erfolgte Vertragsschluss mit dem Investor für die Stadt Ebersbach nachteilig war, jedenfalls aber durch die im Jahr 2011 vorgenommenen Vertragsänderungen der Stadt, insbesondere wegen des Verzichts auf Kulturpavillon und Tiefgaragenstellplätze, ein Schaden in Höhe von zumindest 1 Mio. € entstanden sei und der Bürgermeister und die Gemeinderatsmitglieder Vermögensbetreuungspflichten gegenüber der Gemeinde verletzt hätten.

Soweit der Vorwurf erhoben wurde, die Gemeinde habe schon wegen der Zustimmung zu der Vergabe der Baukonzession an den Investor im Jahr 2009 gegen Vermögensbetreuungspflichten verstoßen, hat die Staatsanwaltschaft Ulm das Verfahren bereits im Februar 2012 eingestellt. Nachdem der Vergabeentscheidung ein europaweites Ausschreibungsverfahren voranging und eine Abwägung der verschiedenen Belange stattfand, ergaben sich keine Anhaltspunkte für ein pflichtwidriges Verhalten.

In der Einstellungsverfügung vom Februar 2012 hat die Staatsanwaltschaft Ulm die Überprüfung der Frage, ob die im Jahr 2011 erfolgte Vertragsänderung pflichtwidrig war, zurückgestellt. Hintergrund für diese Verfahrensweise war, dass die Staatsanwaltschaft Ulm ein von der Stadt Ebersbach auf Anregung der Gemeindeprüfungsanstalt in Auftrag gegebenes, damals aber noch nicht vorliegendes Gutachten zur Wertermittlung der veräußerten Grundstücksflächen in ihre Überprüfungen einbeziehen wollte. Das Gutachten liegt nun vor. Die weiteren Überprüfungen erbrachten aber keine Hinweise darauf, dass im Zusammenhang mit dem Abschluss Ergänzungsvereinbarung Vermögensbetreuungspflichten verletzt wurden. Nach den Feststellungen der Staatsanwaltschaft Ulm haben die Gemeindeverantwortlichen auch insoweit sämtliche relevanten Belange in die Entscheidungsfindung über die Vertragsänderung mit einbezogen. Dass der Stadt Ebersbach durch die Vertragsänderung ein untreuerelevanter Nachteil entstanden ist, ließ sich ebenfalls nicht feststellen.

 

 

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