• Sie sind hier:
  • Startseite / 
  • Presse / 
  • Strafbefehl gegen Testfahrer nach Unfall an Gammelshäuser Steige

Suchfunktion

Strafbefehl gegen Testfahrer nach Unfall an Gammelshäuser Steige

Datum: 14.11.2012

Kurzbeschreibung: 

Strafbefehl gegen Testfahrer nach Unfall an Gammelshäuser Steige

Ulm. Landkreis Göppingen

Gegen einen 36-jährigen Mercedes-Fahrers hat die Staatsanwaltschaft Ulm beim Amtsgericht Göppingen den Erlass eines Strafbefehls beantragt, weil er am 2. Juni diesen Jahres bei einer Testfahrt mit einem Werkswagen einen Unfall verursacht habe.

Die Anklagebehörde wirft dem nicht vorbestraften Mann vor, dass er sein zu Erprobungszwecken noch zusätzlich mit Gewichten beladenes Fahrzeug von Anbeginn der Steigung von Gammelshausen nach Gruibingen bewusst im Grenzbereich geführt und in eine scharfe Rechtskurve mit 59 km/h - und damit zu schnell - eingefahren sei. Gutachterlich beraten stellte die Staatsanwaltschaft fest, dass diese Kurve selbst für einen geübten Fahrer nur mit einer maximalen Geschwindigkeit von 52 km/h zu befahren war. Für den 36 Jahre alten Mann hatte dies vorhersehbar und vermeidbar zur Folge, dass sein Fahrzeug nach links auf die Gegenfahrbahn geriet und mit einem entgegen kommenden Pkw Renault Twingo kollidierte. Die Insassen des Twingos - eine 32-jährige Mutter mit ihrem 6-jährigen Kind - erlitten zum Teil schwere Verletzungen, wobei aber berücksichtigt werden musste, dass beide Twingo-Insassen nicht angegurtet waren. Rechtlich bewertet dies die Anklagebehörde als vorsätzliche Gefährdung des Straßenverkehrs in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung in zwei tateinheitlichen Fällen.

Der zuständige Richter am Amtsgericht Göppingen erließ antragsgemäß den Strafbefehl gegen den Mercedes-Fahrer, gegen welchen eine Geldstrafe im mittleren Bereich festgesetzt wurde. Zudem wurde seine Fahrerlaubnis entzogen und eine Sperre für die Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis angeordnet. Der 36-Jährige hat den Strafbefehl akzeptiert.

Fußleiste