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44-Jährigen wegen Mordes an ehemaliger Lebensgefährtin angeklagt

Datum: 20.07.2012

Kurzbeschreibung: 

44-Jährigen wegen Mordes an ehemaliger Lebensgefährtin angeklagt

Ulm. Geislingen

Gegen einen 44 Jahre alten türkischen Mann aus dem Landkreis Göppingen hat die Ulmer Staatsanwaltschaft Anklage zur Schwurgerichtskammer des Landgerichts Ulm erhoben. Sie wirft ihm vor, seine ehemalige Lebensgefährtin, mit welcher er ein gemeinsames 4-jähriges Kind hatte, aus niedrigen Beweggründen getötet zu haben.

Wie berichtet, wurde am 30. März 2012 in einem Keller eines Firmengeländes in Geislingen die Leiche einer 41-jährigen Frau aus Göppingen aufgefunden. Nach Auffassung der Anklagebehörde ergaben die Ermittlungen, dass der 44-jährige Angeschuldigte seine ehemalige Lebensgefährtin im Streit um das Sorgerecht für das gemeinsame Kind bereits am 26. Februar diesen Jahres in deren Wohnung in Göppingen erstickt hatte. Anschließend habe er die Leiche an deren späteren Fundort versteckt.

Der nicht vorbestrafte Mann meldete Tage nach der angeklagten Tat seine ehemalige Lebensgefährtin bei der Polizei als vermisst. Als die Leiche der Frau gefunden war, versuchte der Angeschuldigte, die Tat als Unglück darzustellen. Diese Einlassung sehen die Ermittler auf der Grundlage des Beweisergebnisses als widerlegt an. Insbesondere ergaben die rechtsmedizinischen Untersuchungen an er Leiche keine Hinweise auf eine Fesselung der Frau mit Kabelbindern, wie es nach der Einlassung des 44-Jährigen zu erwarten gewesen wäre. Auch die Auswertung der Verbindungsdaten der Mobiltelefone sowohl des Angeschuldigten als auch der Frau widersprechen seinen Angaben zum angeblichen Tatablauf.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Mann die Mutter seines 4-jährigen Kindes tötete, um dann bei Gericht eine Übertragung der alleinigen Sorge erwirken zu können. Dieser Beweggrund erscheint bei einer Gesamtschau als niedrig, so dass in rechtlicher Sicht von Mord aus niedrigen Beweggründen ausgegangen wird.

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