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Anklage gegen Ehemann wegen versuchten Mordes in vier Fällen

Datum: 29.06.2012

Kurzbeschreibung: 

Anklage gegen Ehemann wegen versuchten Mordes in vier Fällen

Ulm. Laichingen

Die Staatsanwaltschaft Ulm hat dieser Tage gegen einen 38 Jahre alten Ehemann Anklage zur Schwurgerichtskammer des Landgerichts Ulm wegen des Vorwurfs des versuchten Mordes in vier Fällen in Tateinheit jeweils mit gefährlicher Körperverletzung und des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr erhoben.

Die Anklagebehörde geht davon aus, dass der Mann am 23. März diesen Jahres in Tötungsabsicht mit seinem Pkw seine von ihm getrennt lebende Ehefrau und weitere Personen aus deren familiären Umkreis töten wollte. Hierzu sei er um die Mittagszeit in Laichingen mit seinem Wagen mit einer Geschwindigkeit von mindestens 45 km/h zunächst auf eine Verwandte seiner Ehefrau zugefahren. Die Fußgängerin konnte sich nur durch einen beherzten Sprung zur Seite retten, wobei sie sich leicht verletzte. Im unmittelbaren Anschluss sei der Angeschuldigte in eine dreiköpfige Gruppe von Fußgängern gefahren, in welcher sich auch seine Ehefrau befand. Dabei habe er seine Ehefrau frontal erfasst, wodurch diese aufgrund des Aufpralls mehrere Meter durch die Luft geschleudert wurde. Insgesamt wurden vier Fußgänger zum Teil schwer verletzt. Vor allem die Ehefrau erlitt schwere Kopfverletzungen und musste zwei Wochen lang stationär behandelt werden.

Die Anklagebehörde bewertet das angeklagte Verhalten als heimtückisch und bejaht das Vorliegen niedriger Beweggründe, da sich der Angeschuldigte an seiner Ehefrau wegen der Trennung und an deren Verwandten wegen deren Unterstützung hieran rächen wollte. Der angeklagte Ehemann war zur Tatzeit zwar noch nicht vorbestraft. Gegen ihn waren aber bereits mehrere Strafverfahren wegen Verstößen gegen das Gewaltschutzgesetz, Bedrohungen und Nachstellungen jeweils zu Lasten seiner Ehefrau anhängig. Insbesondere war ihm seitens des Gerichts untersagt, sich in einem Umkreis von 200 Metern seiner Ehefrau zu nähern. Zu den Tatvorwürfen schweigt sich der Mann, der sich seither in Untersuchungshaft befindet, aus.

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