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Nach Messerangriff Anklage wegen versuchten Totschlags

Datum: 29.02.2012

Kurzbeschreibung: 

Nach Messerangriff Anklage wegen versuchten Totschlags

Ulm. Westerheim

Die Staatsanwaltschaft Ulm hat dieser Tage gegen einen 19 Jahre alten Mann aus dem Alb-Donau-Kreis Anklage zur Großen Jugendkammer des Landgerichts Ulm u.a. wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung in drei Fällen erhoben.

Nach dem Anklagevorwurf kam es am 20. November des vergangenen Jahres am Rande einer Veranstaltung vor der Albhalle in Westerheim zu einer Auseinandersetzung, in deren Verlauf der erheblich alkoholisierte 19-Jährige mit einem Messer auf seine Kontrahenten einstach. Bei einem Geschädigten durchstieß das vom Angeschuldigten geführte Messer die Schädeldecke und drang über vier Zentimeter tief in die Weichteile ein, so dass es zu einer lebensgefährlichen Einblutung in das Gehirn kam. Einem weiteren Kontrahenten habe der 19 Jahre alte Mann sein Messer in den Bauch stechen wollen, was dieser mit seiner Hand abwehren konnte. Bei dem Abwehrversuch drang die Messerklinge des Angeschuldigten oberhalb des Handgelenks des weiteren Geschädigten ein und durchtrennte die Strecksehnen des zweiten bis fünften Fingers. Einer jungen Frau habe der 19-Jährige gleichfalls mit einem gezielten Hieb mit seinem Messer eine wenige Zentimeter lange Wunde am linken Unterarm zugefügt. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeschuldigten vor, dass er zumindest bei dem Messerstich in den Kopf seines ersten Gegners auch dessen Tod billigend in Kauf genommen habe.

Der Angeschuldigte bestreitet die Tatvorwürfe. Der wegen Gewaltdelikten vorbestrafte Mann befindet sich in Untersuchungshaft.

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